Wohnsitz Sitzendorf an der Schmida

Sitzendorf an der Schmida | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sitzendorf an der Schmida Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida
Hauptplatz 20
3714 Sitzendorf an der Schmida
Österreich

Telefon:

(0 29 59) 22 03

Fax:

(0 29 59) 22 03/9

Email:

gemeinde@sitzendorf.at

Webseite:

www.sitzendorf.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sitzendorf an der Schmida fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen