Wohnsitz Sitzenberg-Reidling

Sitzenberg-Reidling | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Reidling Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sitzenberg-Reidling. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Sitzenberg-Reidling
Leopold Figl Platz 4
3454 Reidling
Österreich

Telefon:

(0 22 76) 22 41

Fax:

(0 22 76) 22 41 20

Email:

service@sitzenberg-reidling.gv.at

Webseite:

www.sitzenberg-reidling.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sitzenberg-Reidling

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Reidling fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sitzenberg-Reidling.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen