Wohnsitz Voitsberg

Voitsberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Voitsberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Voitsberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Voitsberg
Hauptplatz 1
8570 Voitsberg
Österreich

Telefon:

03142 22170

Fax:

03142 22170-219

Email:

stadtgemeinde@voitsberg.gv.at

Webseite:

www.voitsberg.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Voitsberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Voitsberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Voitsberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen