Wohnsitz Seitenstetten

Seitenstetten | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Seitenstetten Markt Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Seitenstetten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Seitenstetten
Steyrer Straße 1
3353 Seitenstetten Markt
Österreich

Telefon:

(0 74 77) 422 24

Fax:

(0 74 77) 422 24/22

Email:

gemeinde@seitenstetten.gv.at

Webseite:

www.seitenstetten.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Seitenstetten

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Seitenstetten Markt fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Seitenstetten.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen