Schwechat | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Schwechat Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Schwechat. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Schwechat Telefon: (01) 701 08-0 Fax: (01) 707 32 23 Email: Stadtgemeinde@Schwechat.gv.at Webseite: www.schwechat.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Schwechat Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schwechat fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Schwechat. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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