Wohnsitz Stallhofen

Stallhofen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Stallhofen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Stallhofen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Stallhofen
Stallhofen 113
8152 Stallhofen
Österreich

Telefon:

03142 22038

Fax:

03142 22038-9

Email:

gde@stallhofen.steiermark.at

Webseite:

www.stallhofen.eu

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Stallhofen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Stallhofen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Stallhofen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen