Wohnsitz Schwarzau im Gebirge

Schwarzau im Gebirge | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schwarzau im Gebirge Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Schwarzau im Gebirge. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Schwarzau im Gebirge
Markt 60
2662 Schwarzau im Gebirge
Österreich

Telefon:

(0 26 67) 238

Fax:

(0 26 67) 570

Email:

gemeinde@schwarzauimgebirge.at

Webseite:

www.schwarzauimgebirge.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Schwarzau im Gebirge

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schwarzau im Gebirge fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Schwarzau im Gebirge.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen