Schwadorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Schwadorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Schwadorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Schwadorf Telefon: (0 22 30) 22 40 Fax: (0 22 30) 22 87/6 Email: post@schwadorf.gv.at Webseite: www.schwadorf.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Schwadorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schwadorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Schwadorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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