Schrems | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Schrems Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Schrems. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Schrems Telefon: (0 28 53) 774 54, 774 55 Fax: (0 28 53) 774 54/44 Email: gemeinde@schrems.at Webseite: www.schrems.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Schrems Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schrems fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Schrems. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|