Schönkirchen-Reyersdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Schönkirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf Telefon: (0 22 82) 25 06 Fax: (0 22 82) 25 06 20 Email: marktgemeinde@schoenkirchen-reyersdorf.gv.at Webseite: www.schoenkirchen-reyersdorf.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schönkirchen fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Schönkirchen-Reyersdorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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