Schönbühel-Aggsbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Aggsbach-Dorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach Telefon: (0 27 53) 82 69 Fax: (0 27 53) 80 07 Email: schoenbuehel-aggsbach@aggsbach-dorf.at Webseite: www.schoenbuehel.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Aggsbach-Dorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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