Scheibbs | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Scheibbs Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Scheibbs. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Scheibbs Telefon: (0 74 82) 425 11, 425 12, 425 13 Fax: (0 74 82) 425 11/66 Email: stadtamt@scheibbs.gv.at Webseite: www.scheibbs.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Scheibbs Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Scheibbs fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Scheibbs. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|