Wohnsitz Rußbach

Rußbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Niederrußbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Rußbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Rußbach
Horner Straße 1
3702 Niederrußbach
Österreich

Telefon:

(0 29 55) 702 20

Fax:

(0 29 55) 702 20/20

Email:

gemeinde@russbach.gv.at

Webseite:

www.russbach.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Rußbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Niederrußbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rußbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen