Ruprechtshofen | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Ruprechtshofen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Ruprechtshofen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Ruprechtshofen Telefon: (0 27 56) 23 88 Fax: (0 27 56) 22 27 Email: gemeinde@ruprechtshofen.gv.at Webseite: www.ruprechtshofen.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Ruprechtshofen Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ruprechtshofen fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Ruprechtshofen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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