Ringelsdorf-Niederabsdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Ringelsdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf Telefon: (0 25 36) 72 92 Fax: (0 25 36) 72 92/4 Email: gemeinde@ringelsdorf-niederabsdorf.gv.at Webseite: Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ringelsdorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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