Retz | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Retz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Retz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Retz Telefon: (0 29 42) 22 23-0 Fax: (0 29 42) 22 23/11 Email: office@stadtgemeinde-retz.at Webseite: www.retz.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Retz Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Retz fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Retz. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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