Randegg | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Randegg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Randegg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Randegg Telefon: (0 74 87) 62 00 Fax: (0 74 87) 62 00/9 Email: gemeinde@randegg.at Webseite: www.randegg.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Randegg Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Randegg fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Randegg. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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