Wohnsitz Rabenstein an der Pielach

Rabenstein an der Pielach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Rabenstein an der Pielach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach
Marktplatz 6
3203 Rabenstein an der Pielach
Österreich

Telefon:

(0 27 23) 22 50

Fax:

(0 27 23) 22 50 22, 22 50 44

Email:

gemeinde@rabenstein.gv.at

Webseite:

www.rabenstein.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rabenstein an der Pielach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen