Wohnsitz Teufenbach-Katsch

Teufenbach-Katsch | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Teufenbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Teufenbach-Katsch. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Teufenbach-Katsch
Hauptstraße 7
8833 Teufenbach
Österreich

Telefon:

03582 2408

Fax:

03582 2408-4

Email:

gde@teufenbach-katsch.gv.at

Webseite:

www.teufenbach-katsch.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Teufenbach-Katsch

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Teufenbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Teufenbach-Katsch.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen