Teufenbach-Katsch | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Teufenbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Teufenbach-Katsch. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Teufenbach-Katsch Telefon: 03582 2408 Fax: 03582 2408-4 Email: gde@teufenbach-katsch.gv.at Webseite: www.teufenbach-katsch.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Teufenbach-Katsch Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Teufenbach fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Teufenbach-Katsch. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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