Wohnsitz Pernitz

Pernitz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Pernitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Pernitz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Pernitz
Gentzschgasse 1
2763 Pernitz
Österreich

Telefon:

(0 26 32) 722 19, 722 20

Fax:

(0 26 32) 722 19/14

Email:

gemeinde@pernitz.co.at

Webseite:

www.pernitz.co.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Pernitz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pernitz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Pernitz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen