Wohnsitz Ottenschlag

Ottenschlag | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Ottenschlag Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Ottenschlag. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Ottenschlag
Oberer Markt 22
3631 Ottenschlag
Österreich

Telefon:

(0 28 72) 73 30

Fax:

(0 28 72) 73 30/4

Email:

gemeinde@ottenschlag.eu

Webseite:

www.ottenschlag.com

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Ottenschlag

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ottenschlag fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Ottenschlag.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen