Ottenschlag | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Ottenschlag Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Ottenschlag. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Ottenschlag Telefon: (0 28 72) 73 30 Fax: (0 28 72) 73 30/4 Email: gemeinde@ottenschlag.eu Webseite: www.ottenschlag.com Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Ottenschlag Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ottenschlag fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Ottenschlag. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|