Wohnsitz Oberndorf an der Melk

Oberndorf an der Melk | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Oberndorf an der Melk Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Oberndorf an der Melk
Hauptstraße 9
3281 Oberndorf an der Melk
Österreich

Telefon:

(0 74 83) 258, 358

Fax:

(0 74 83) 258 25

Email:

gemeinde@oberndorf-noe.at

Webseite:

www.oberndorf-noe.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Oberndorf an der Melk

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberndorf an der Melk fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen