Oberndorf an der Melk | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Oberndorf an der Melk Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Oberndorf an der Melk Telefon: (0 74 83) 258, 358 Fax: (0 74 83) 258 25 Email: gemeinde@oberndorf-noe.at Webseite: www.oberndorf-noe.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Oberndorf an der Melk Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberndorf an der Melk fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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