Ober-Grafendorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Ober-Grafendorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Ober-Grafendorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Ober-Grafendorf Telefon: (0 27 47) 2313 Fax: (0 27 47) 23139 Email: gemeindeamt@ober-grafendorf.at Webseite: www.ober-grafendorf.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Ober-Grafendorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ober-Grafendorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Ober-Grafendorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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