Neustift-Innermanzing | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Innermanzing Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Neustift-Innermanzing. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Neustift-Innermanzing Telefon: (0 27 74) 22 98 Fax: (0 27 74) 22 98/5 Email: gemeinde@neustift-innermanzing.at Webseite: www.neustift-innermanzing.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Neustift-Innermanzing Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Innermanzing fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Neustift-Innermanzing. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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