Wohnsitz Neunkirchen

Neunkirchen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neunkirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Neunkirchen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Neunkirchen
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Österreich

Telefon:

(0 26 35) 601 0

Fax:

(0 26 35) 601 14

Email:

neunkirchen@neunkirchen.gv.at

Webseite:

www.neunkirchen.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Neunkirchen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neunkirchen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Neunkirchen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen