Wohnsitz Sankt Georgen am Kreischberg

Sankt Georgen am Kreischberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Georgen ob Murau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sankt Georgen am Kreischberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Sankt Georgen am Kreischberg
St. Georgen ob Murau 45
8861 Sankt Georgen ob Murau
Österreich

Telefon:

03537 221

Fax:

03537 221-4

Email:

gde@st-georgen-kreischberg.gv.at

Webseite:

www.st-georgen-kreischberg.steiermark.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sankt Georgen am Kreischberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Georgen ob Murau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Georgen am Kreischberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen