Neumarkt an der Ybbs | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Neumarkt an der Ybbs Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs Telefon: (0 74 12) 526 42 Fax: (0 74 12) 526 42 9 Email: marktgemeinde@neumarkt-ybbs.gv.at Webseite: www.neumarkt-ybbs.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neumarkt an der Ybbs fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|