Wohnsitz Neumarkt an der Ybbs

Neumarkt an der Ybbs | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neumarkt an der Ybbs Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs
Marktplatz 1
3371 Neumarkt an der Ybbs
Österreich

Telefon:

(0 74 12) 526 42

Fax:

(0 74 12) 526 42 9

Email:

marktgemeinde@neumarkt-ybbs.gv.at

Webseite:

www.neumarkt-ybbs.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neumarkt an der Ybbs fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen