Wohnsitz Münichreith-Laimbach

Münichreith-Laimbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Münichreith Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Münichreith-Laimbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Münichreith-Laimbach
Münichreith 38
3662 Münichreith
Österreich

Telefon:

(0 74 13) 61 04 GemA Laimbach (0 27 58) 52 14

Fax:

(0 74 13) 61 04 14

Email:

gemeinde@muenichreith-laimbach.gv.at

Webseite:

www.muenichreith.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Münichreith-Laimbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Münichreith fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Münichreith-Laimbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen