Wohnsitz Mitterbach am Erlaufsee

Mitterbach am Erlaufsee | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Mitterbach am Erlaufsee Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee
Hauptstraße 14
3224 Mitterbach am Erlaufsee
Österreich

Telefon:

(0 38 82) 21 26

Fax:

(0 38 82) 21 26/26

Email:

gde.mitterbach@ready2web.net

Webseite:

www.mitterbach.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mitterbach am Erlaufsee fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen