Neumarkt in der Steiermark | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Neumarkt in Steiermark Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark Telefon: 03584 2107-0 Fax: 03584 2107-31 Email: gde@neumarkt-steiermark.gv.at Webseite: www.marktgemeinde-neumarkt.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neumarkt in Steiermark fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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