Murau | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Murau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Murau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Murau Telefon: 03532 2228-0 Fax: 03532 2228-10 Email: gde@murau.gv.at Webseite: www.murau.gv.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Murau Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Murau fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Murau. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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