Wohnsitz Lichtenau im Waldviertel

Lichtenau im Waldviertel | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Lichtenau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel
Lichtenau im Waldviertel 49
3522 Lichtenau
Österreich

Telefon:

(0 27 18) 257

Fax:

(0 27 18) 257-4

Email:

gemeinde@lichtenau.at

Webseite:

www.lichtenau.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Lichtenau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen