Leobendorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Leobendorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Leobendorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Leobendorf Telefon: (0 22 62) 661 51 Fax: (0 22 62) 661 51/22 Email: marktgemeinde@leobendorf.at Webseite: www.leobendorf.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Leobendorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Leobendorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Leobendorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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