Schöder | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Schöder Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schöder. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Schöder Telefon: 03536 7070 Fax: 03536 7070-4 Email: gde@schoeder.steiermark.at Webseite: www.schoeder.steiermark.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schöder Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schöder fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schöder. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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