Langschlag | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Langschlag Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Langschlag. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Langschlag Telefon: (0 28 14) 82 18 Fax: (0 28 14) 82 18/4 Email: gemeinde@langschlag.gv.at Webseite: www.langschlag.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Langschlag Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Langschlag fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Langschlag. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|