Wohnsitz St. Peter am Kammersberg

St. Peter am Kammersberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Peter am Kammersberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Peter am Kammersberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde St. Peter am Kammersberg
St. Peter a. Kbg. 82
8843 St. Peter am Kammersberg
Österreich

Telefon:

03536 7611

Fax:

03536 7611-6

Email:

gde@st-peter-kammersberg.steiermark.at

Webseite:

www.st-peter-kammersberg.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Peter am Kammersberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Peter am Kammersberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Peter am Kammersberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen