Laa an der Thaya | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Laa an der Thaya Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Laa an der Thaya. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Laa an der Thaya Telefon: (0 25 22) 25 01-0 Fax: (0 25 22) 25 01/99 Email: laa@aon.at Webseite: www.laa.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Laa an der Thaya Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Laa an der Thaya fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Laa an der Thaya. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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