Wohnsitz Krumau am Kamp

Krumau am Kamp | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Krumau am Kamp Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Krumau am Kamp. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Krumau am Kamp
Krumau am Kamp 22
3543 Krumau am Kamp
Österreich

Telefon:

(0 27 31) 82 30

Fax:

(0 27 31) 82 30 30

Email:

gemeinde@krumau.at

Webseite:

www.krumau.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Krumau am Kamp

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Krumau am Kamp fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Krumau am Kamp.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen