Klein-Pöchlarn | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Klein-Pöchlarn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Klein-Pöchlarn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Klein-Pöchlarn Telefon: (0 74 13) 83 00/10 Fax: (0 74 13) 83 00/20 Email: gemeindeamt@klein-poechlarn.gv.at Webseite: www.kleinpoechlarn.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Klein-Pöchlarn Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Klein-Pöchlarn fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Klein-Pöchlarn. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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