Mühlen | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Mühlen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Mühlen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Mühlen Telefon: 03586 2208 Fax: 03586 2208-14 Email: mg.muehlen@gmail.com Webseite: www.muehlen.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Mühlen Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mühlen fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Mühlen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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