Wohnsitz Kirchberg an der Pielach

Kirchberg an der Pielach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kirchberg an der Pielach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach
Schloßstraße 1
3204 Kirchberg an der Pielach
Österreich

Telefon:

(0 27 22) 7309

Fax:

(0 27 22) 730920

Email:

gemeinde@kirchbergpielach.at

Webseite:

www.kirchberg-pielach.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kirchberg an der Pielach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen