Sölk | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Großsölk Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sölk. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Sölk Telefon: 03685 22282 Fax: 03685 23207 Email: gde@soelk.gv.at Webseite: www.soelk.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sölk Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Großsölk fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sölk. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|