Horn | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Horn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Horn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Horn Telefon: (0 29 82) 26 56 Fax: (0 29 82) 26 56 22 Email: post@horn.gv.at Webseite: www.horn.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Horn Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Horn fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Horn. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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