Hollenstein an der Ybbs | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Hollenstein an der Ybbs Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hollenstein an der Ybbs. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Hollenstein an der Ybbs Telefon: (0 74 45) 218-0 Fax: (0 74 45) 218/24 Email: gemeinde@hollenstein.at Webseite: www.hollenstein-ybbs.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hollenstein an der Ybbs Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hollenstein an der Ybbs fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hollenstein an der Ybbs. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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