Wohnsitz Hollenstein an der Ybbs

Hollenstein an der Ybbs | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hollenstein an der Ybbs Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hollenstein an der Ybbs. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Hollenstein an der Ybbs
Walcherbauer 2
3343 Hollenstein an der Ybbs
Österreich

Telefon:

(0 74 45) 218-0

Fax:

(0 74 45) 218/24

Email:

gemeinde@hollenstein.at

Webseite:

www.hollenstein-ybbs.gv.at

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hollenstein an der Ybbs

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hollenstein an der Ybbs fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hollenstein an der Ybbs.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen