Hollabrunn | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Hollabrunn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Hollabrunn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Hollabrunn Telefon: (0 29 52) 21 02-0 Fax: (0 29 52) 21 02/59 Email: stadtgemeinde@hollabrunn.gv.at Webseite: hollabrunn.gv.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Hollabrunn Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hollabrunn fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Hollabrunn. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|