Hohenwarth-Mühlbach a.M. | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Hohenwarth Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Hohenwarth-Mühlbach a.M.. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Hohenwarth-Mühlbach a.M. Telefon: (0 29 57) 216 Fax: (0 29 57) 216/4 Email: gemeinde@hohenwarth-muehlbach.at Webseite: www.hohenwarth-muehlbach.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Hohenwarth-Mühlbach a.M. Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hohenwarth fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Hohenwarth-Mühlbach a.M.. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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