Hohenau an der March | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Hohenau an der March Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Hohenau an der March. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Hohenau an der March Telefon: (0 25 35) 23 07 Fax: (0 25 35) 23 09 18 Email: gemeindeamt@hohenau.at Webseite: www.hohenau.at Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Hohenau an der March Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hohenau an der March fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Hohenau an der March. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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