Höflein an der Hohen Wand | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Unterhöflein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Höflein an der Hohen Wand Telefon: (0 26 20) 23 67 Fax: (0 26 20) 23 67/14 Email: gemeinde@hoeflein.com Webseite: www.hoeflein.com Bundesland: Niederösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Höflein an der Hohen Wand Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Unterhöflein fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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