Wohnsitz Hinterbrühl

Hinterbrühl | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hinterbrühl Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Hinterbrühl. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Hinterbrühl
Hauptstraße 29 a
2371 Hinterbrühl
Österreich

Telefon:

(0 22 36) 262 49-0

Fax:

(0 22 36) 262 49/20

Email:

gemeinde@hinterbruehl.com

Webseite:

www.hinterbruehl.com

Bundesland: Niederösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Hinterbrühl

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hinterbrühl fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Hinterbrühl.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen