Rottenmann | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Rottenmann Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Rottenmann. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Rottenmann Telefon: 03614 2411-25 Fax: 03614 2411-58 Email: rathaus@rottenmann.at Webseite: www.rottenmann.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Rottenmann Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rottenmann fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Rottenmann. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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